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Teilnahmehinweise für geführte Mountainbike-Touren und Fahrtechniktrainings durch ALBBIKE

 

Mit der Anmeldung und/oder Teilnahme an einer geführten ALBBIKE-Mountainbike-Tour oder einem Fahrtechniktraining erklärt der/die Teilnehmer/in, dass er/sie die nachfolgenden Teilnahmehinweise gelesen hat und damit einverstanden ist:

 

§ 1 Begriffsbestimmungen
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(1) ALBBIKE veranstaltet geführte Mountainbike-Touren und Fahrtechniktrainings. Der individuelle Leiter dieser Touren oder Techniktrainings wird im weiteren als Guide bezeichnet.

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(2) Soweit nachfolgend männliche Begriffsbestimmungen verwendet werden schließen diese, soweit anwendbar, die weiblichen Begriffsbestimmungen mit ein.

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§ 2 Verfügbarkeit dieser Hinweise

 

Auf die Teilnahmehinweise wird in jeder Ausschreibung für geführte Mountainbike-Touren und oder eines Fahrtechniktrainings von ALBBIKE hingewiesen. Sie können unter www.albbike.de/teilnahmehinweise nachgelesen und ausgedruckt werden.

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§ 3 Absage oder Abbruch von Touren und Fahrtechniktrainings

 

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Durchführung einer ausgeschriebenen Veranstaltung. ALBBIKE und/oder der Guide sind jederzeit – auch kurzfristig – berechtigt, die Tour ohne Angabe von Gründen abzusagen oder abzubrechen sowie Teilnehmer von der Teilnahme an der Tour auszuschließen.              

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§ 4 Teilnahmevoraussetzungen

 

(1) ALBBIKE und/oder der Guide sind berechtigt, die Teilnahme an einer Tour oder einem Fahrtechniktraining von der Erfüllung besonderer Bedingungen (wie beispielsweise das Vorliegen bestimmter fahrtechnischer Fähigkeiten) abhängig zu machen. Hierauf wird im Einzelnen in der jeweiligen Ausschreibung hingewiesen. Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen.

 

(2) Voraussetzung für die Teilnahme an einer Tour oder einem Fahrtechniktraining sind, sofern nichts anderes angegeben ist, ein technisch einwandfreies Mountainbike sowie eine ausreichende Pannenausrüstung (u. a. Ersatzschlauch, Flickzeug, Luftpumpe, Werkzeug etc.). Es ist nicht Aufgabe oder Verpflichtung des Guides, dem Teilnehmer im Pannenfall technische Unterstützung zu gewähren. Kann die Tour aufgrund einer Panne nicht zu Ende gefahren werden, so ist ein eventuell erforderlicher Rücktransport auf eigene Gefahr und Kosten des Teilnehmers durchzuführen.

 

(3) Alle Teilnehmer haben für eine ausreichende Schutz- und Sicherheitsausrüstung zu sorgen. Hierzu gehören insbesondere ein Schutzhelm (Pflicht!), eine den Witterungsbedingungen entsprechende Kleidung und ggfs. angemessene Schutzausrüstung (z. B. Brille, Handschuhe, Protektoren). Alle Teilnehmer haben selbst für eine ausreichende Verpflegung und Getränke zu sorgen.

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§ 5 Aufgaben des Guides

 

(1) Sofern nichts anderes angegeben ist, besteht die Aufgabe des Guides bei Touren ausschließlich darin, den Teilnehmern den Weg zu zeigen sowie die Orientierung abseits von öffentlichen Straßen und Wegen zu erleichtern. Bei Fahrtechniktrainings ist es Aufgabe des Guides, Lernfelder zu schaffen, in denen die Teilnehmer ihre fahrtechnischen Fähigkeiten möglichst sinnvoll einwickeln können.

 

Die Teilnehmer sind sich darüber bewusst und damit einverstanden, dass der Tourverlauf und die Tourdauer, z. B. aufgrund von Witterungs- und Wegebedingungen, jederzeit – auch im Verlauf einer Tour – Änderungen unterliegen können und sich insbesondere auch der Zeitpunkt der Rückkehr nach vorne oder nach hinten verschieben kann.

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(2) Es ist auf Tour nicht Verpflichtung des Guides, die konditionellen oder fahrtechnischen Fähigkeiten der Teilnehmer zu beurteilen oder ihnen hierzu Ratschläge zu erteilen.

 

§ 6 Gefahrtragung

 

(1) Dem Teilnehmer einer Tour von ALBBIKE ist bekannt, dass die Benutzung eines Mountainbikes sowohl auf als auch abseits befestigter Straßen besondere körperliche Anforderungen stellt und mit spezifischen Gefahren verbunden ist.

 

(2) Die Teilnahme an einer Tour oder einem Fahrtechniktraining erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Touren führen sowohl über öffentliche Straßen und Wege als auch über befestigte und unbefestigte Wege und Pfade. Angaben über den geplanten Wegverlauf, die Länge und Dauer sowie den konditionellen und/oder fahrtechnischen Schwierigkeitsgrad einer Tour sind unverbindlich und dienen ausschließlich dazu, dem Teilnehmer einen groben Eindruck von den sie erwartenden Anforderungen zu geben. Angaben zum fahrtechnischen Schwierigkeitsgrad einer Tour beziehen sich auf die sog. Singletrailskala, die unter www.singletrail-skala.de nachzulesen ist. Die Teilnehmer müssen selbst und in eigener Verantwortung beurteilen und entscheiden, ob sie diesen Anforderungen entsprechen. Fehleinschätzungen in diesem Zusammenhang liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers.

 

§ 7 Verhalten der Teilnehmer

 

(1) Die Teilnehmer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Teilnehmer nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Weg- und Sichtverhältnissen sowie dem persönlichen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise.

 

(2) Alle Teilnehmer haben ihre – vor allem konditionellen und fahrtechnischen – Fähigkeiten selbst einzuschätzen und ihre Fahrweise daran auszurichten. Die Teilnehmer müssen insbesondere selbst beurteilen, ob sie einen Wegabschnitt sicher und ohne sich oder andere zu gefährden mit dem Mountainbike fahren können; im Zweifelsfall ist ein Wegabschnitt vorher zu besichtigen und/oder das Mountainbike zu schieben oder zu tragen.

 

(3) Alle Teilnehmer haben auf öffentlichen Straßen und Wegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung in eigener Verantwortung einzuhalten. Darüber hinaus sind die DIMB Trail Rules einzuhalten; die DIMB Trail Rules können unter www.dimb.de nachgelesen werden.

 

(4) Die Teilnehmer sind sich darüber im Klaren, dass Mountainbike-Touren mit gewissen Risiken und Gefahren verbunden sind und nehmen diese Risiken und Gefahren bewusst und mit vollem Einverständnis in Kauf. Die Teilnehmer sind sich dabei insbesondere darüber bewusst und nehmen es in Kauf, dass es zu Stürzen und daraus resultierenden – auch schwersten – Sach-, Personen- oder Vermögensschäden kommen kann. Gefahren und Risiken können sich insbesondere, aber nicht nur, aus den – häufig auch wechselnden – Witterungs- und Wegebedingungen sowie dem Verhalten Dritter ergeben. Auch eine nicht ausreichende gesundheitliche Verfassung, mangelnde Kondition sowie Selbstüberschätzung oder unzureichende fahrtechnische Fähigkeiten der Teilnehmer können zu einer Gefährdung der eigenen Person oder Anderen führen. Weder ALBBIKE noch der Guide sind verpflichtet, für eine Absicherung der Strecke zu sorgen oder auf Gefahren hinzuweisen.

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§ 8 Haftung von ALBBIKE

 

Soweit ALBBIKE für rechtswidrig verursachte Schäden haftet, gilt Folgendes:

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Firma ALBBIKE unbeschränkt, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhalten (Tun oder Unterlassen) ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet ALBBIKE unbeschränkt, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten (Tun oder Unterlassen) ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Im Übrigen ist die Haftung von ALBBIKE ausgeschlossen.

Soweit die Haftung von ALBBIKE ausgeschlossen ist, gilt dies auch für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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